Österreichischer Biodiversitätsrat begrüßt das „JA“ Österreichs zum EU-Renaturierungsgesetz

Wissenschaftliche Erkenntnisse machen Zustimmung unumgänglich

Wien, 16.6.2024: Die 25 Wissenschafter:innen des Österreichischen Biodiversitätsrates atmen auf: Wie Umweltministerin Gewessler vor kurzem bekannt gab, wird sie morgen im Umweltminister:innenrat aller EU-Länder in Brüssel für das EU-Renaturierungsgesetz stimmen.  „Es ist aus politischer Sicht eine überaus mutige, aber aus unserer wissenschaftlichen Sicht eine unumgängliche Entscheidung,“ reagiert Alice Vadrot, Politikwissenschafterin an der Universität Wien. „Wir haben den Gesetzeswerdungsprozess und die Verhandlungen ein Stück weit mitbegleitet und sind uns der Herausforderungen, die in der Umsetzung des Gesetzes entstehen, sehr bewusst. Wir Biodiversitätsforscher:nnen werden dafür auch unseren Beitrag leisten.“ 

 

Wissenschafter:innen und Österreichische Bevölkerung einig

Über eine Umfrage des Market-Instituts im Auftrag des WWF berichtet DER STANDARD in der heutigen Ausgabe. Es sprechen sich 82% der Österreicher:innen für eine Zustimmung Österreichs zum Renaturierungsgesetz aus. „Die Bevölkerung folgt hier den wissenschaftlichen Erkenntnissen: Dieses Gesetz gibt uns für die nächsten Jahrzehnte die Möglichkeiten, eine funktionsfähige grüne Infrastruktur mit artenreichen Lebensräumen und hochwassersicheren Siedlungsräumen herzustellen,“ führt Thomas Wrbka vom Institut für Botanik an der Universität Wien aus. Franz Essl, vom selben Institut und Wissenschafter des Jahres 2022, ergänzt: „Mehr als 6.000 Wissenschafter:innen der Europäischen Union haben nachgewiesen, dass nur eine intakte Natur die Ernteerträge und damit unsere Ernährung sichern wird. Die Zustimmung aus Österreich ist überaus wichtig.“

Biodiversitäts- und Klimaschutz in Entscheidungen miteinbinden

„Angesichts der Tatsache, dass eine intakte Natur – und damit meinen wir funktionsfähige Ökosysteme – die unabdingbare Basis für alle Lebewesen ist, sieht der Österreichische Biodiversitätsrat die Notwendigkeit, dass bei jeglicher politischen oder wirtschaftlichen Entscheidung deren Auswirkungen auf Umwelt- und Klimaschutz geprüft werden sollten,“ so Christian Sturmbauer vom Institut für Zoologie der Universität Graz. „Bisher ist es nicht gelungen, den Verlust der Artenvielfalt und den Klimawandel einzudämmen. Das neue Gesetz wird dazu beitragen, die wichtige Kehrtwende einzuleiten,“ setzt Johannes Rüdisser vom Institut für Ökologie an der Universität Innsbruck fort. „Das Wissen um die Möglichkeiten von Renaturierung von natürlichen und land- und forstwirtschaftlichen Ökosystemen ist weitgehend vorhanden. Auch die Renaturierung von Gewässern ist möglich. Österreich hat entsprechende Forschungskompetenzen in diesen Bereichen. Die Biodiversitätsforscher:innen stehen als Partner für eine effektive Implementierung des EU-Renaturierungsgesetzes gemeinsam mit allen Stakeholdern bereit.“ schließt Andreas Tribsch, Botaniker an der Universität Salzburg.

Das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur ist ein zentrales Element des European Green Deal[10]. Dieses Gesetz zielt darauf ab, bis 2050 alle zerstörten Ökosysteme in der EU wiederherzustellen oder zumindest die Wiederherstellung einzuleiten. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Maßnahmen zur Renaturierung umzusetzen, die unter anderem die Wiederherstellung von Mooren, Flüssen und Wäldern umfassen. Jedes Mitgliedsland erstellt einen eigenen nationalen Wiederherstellungsplan, der die Erreichung der eigenen Ziele umfasst. Damit kann jedes Land auf seine naturräumlichen Eigenheiten und deren Bewirtschaftungsmuster sowie auf landestypische Verwaltungsformen eingehen.

Der Österreichische Biodiversitätsrat ist die unabhängige Stimme für Biodiversität in Österreich und übernimmt dabei die Vertretung des Netzwerks Biodiversität Österreich (300 teilnehmende Personen und Organisationen). Der Rat besteht aus 24 Forscher:innen und Expert:innen der Bereiche Biodiversität, Ökologie, Landschaftsplanung, Naturschutz, ökologische Ökonomik, Agrarökonomie und Politikwissenschaften. Im Mittelpunkt der Arbeit des ÖBDR stehen die 5 Kernforderungen zum Schutz der Biodiversität in Österreich.

Das EU Nature Restoration Law ist ein bahnbrechender Rechtsakt, der darauf abzielt, die Natur in Europa wiederherzustellen. Es ist das erste kontinentweite, umfassende Gesetz seiner Art und ein Schlüsselelement der EU-Biodiversitätsstrategie. Das Gesetz setzt verbindliche Ziele zur Wiederherstellung degradierter Ökosysteme, insbesondere solcher, die das Potenzial haben, Kohlenstoff zu speichern und die Auswirkungen von Naturkatastrophen zu verhindern oder zu verringern.

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