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EU Biodiversitätsstrategie 2020
2011 wurde auf EU-Ebene die Biodiversitätsstrategie der EU bis 2020 beschlossen. Sie umfasst sechs Einzelziele, mit 20 Maßnahmen. Damit soll in der Europäischen Union bis zum Jahr 2020 der Verlust an Biodiversität und die Verschlechterung von Ökosystemleistungen gestoppt werden. Darüber hinaus wird angestrebt, den Beitrag der Europäischen Union zur Verhinderung des weltweiten Verlustes an biologischer Vielfalt zu erhöhen.
In einem Grundlagenbericht von 2010 wurde eine Baseline über den Zustand und die Entwicklungstendenzen der biologischen Vielfalt in der EU erstellt, anhand dieser die Veränderungen der Biodiversität und die Erreichung der gesteckten Ziele gemessen werden können.
Die sechs Ziele für 2020 ergänzen und beeinflussen sich gegenseitig, sind also wechselseitig eng miteinander verknüpft.
Weitere rechtliche Rahmenbedingungen der Europäischen Union mit Auswirkung auf die Biodiversität sind u.a. die FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie (beides auch bekannt unter Natura 2000) oder die EU-Wasserrahmenrichtlinie.
Ausführliche Informationen zu diesen Richtlinien finden Sie auf der Seite des Umweltbundesamt.